Ratgeber
Pflegegeld, Sachleistung und Entlastungsbetrag
Sie sehen die gesetzlichen Beträge nebeneinander. Der Check zieht sie nicht von den Betreuungskosten ab. Das ist keine Rechts- oder Pflegeberatung.

Zuletzt geprüft am 27.09.2026
Worum es geht
Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad unterschiedliche Beträge. Dieser Ratgeber zeigt die gesetzlichen Höhen. Er prüft nicht, ob ein Grad festgestellt ist, und er rechnet keinen persönlichen Eigenanteil.
Pflegegeld
Das Pflegegeld ist für selbst beschaffte Hilfe gedacht. Es gibt es ab Pflegegrad 2 [1].
Pflegegrad | Pflegegeld im Monat |
|---|---|
1 | kein Pflegegeld |
2 | 347 Euro |
3 | 599 Euro |
4 | 800 Euro |
5 | 990 Euro |
Sachleistung
Die Sachleistung bezahlt einen Pflegedienst, nicht automatisch eine im Haushalt lebende Betreuungskraft. Die Höchstwerte liegen über dem Pflegegeld [2].
Pflegegrad | Sachleistung bis zu |
|---|---|
2 | 796 Euro im Monat |
3 | 1.497 Euro im Monat |
4 | 1.859 Euro im Monat |
5 | 2.299 Euro im Monat |
Pflegegeld und Sachleistung gibt es nicht gleichzeitig in voller Höhe. Eine Kombination ist möglich, dann wird das Pflegegeld anteilig gekürzt. Der Check addiert die beiden Spalten deshalb nicht.
Entlastungsbetrag
Bei häuslicher Pflege gibt es zusätzlich einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat [3]. Er ist zweckgebunden. Sie können ihn nicht frei auf jede Rechnung anrechnen. Auch ihn zieht der Check nicht von der Monatsspanne ab.
Was das für die Betreuung bedeutet
Die Monatsspanne für eine Hilfskraft in Vollzeit liegt bei 2.800 bis 3.500 Euro. Pflegegeld und Entlastungsbetrag können den Betrag senken, wenn ein Anspruch besteht. Wie viel übrig bleibt, hängt vom Pflegegrad und von der gewählten Leistung ab. Das klärt die Pflegekasse, nicht eine Subtraktion auf dieser Seite.
Beratung
Welche Leistung zu Ihnen passt, besprechen Sie mit der Pflegekasse oder in einem Pflegestützpunkt [4]. Die Beratung dort ist ein Angebot, keine Pflicht. Das ist keine Rechts- oder Pflegeberatung.
Nächster Schritt
Im Check geht es um das Betreuungsmodell und um ein eigenes Zimmer. Einen Pflegegrad geben Sie dort nicht an. Die Antworten bleiben auf Ihrem Gerät.
Quellen
- [1]§ 37 Abs. 1 SGB XI(öffnet in neuem Tab)
Bundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.09.2026
„347 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2“
- [2]§ 36 Abs. 3 SGB XI(öffnet in neuem Tab)
Bundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.09.2026
„für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3 Leistungen bis zu einem Gesamtwert von 1 497 Euro“
- [3]§ 45b Abs. 1 SGB XI(öffnet in neuem Tab)
Bundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.09.2026
„Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich.“
- [4]Pflegeberatung(öffnet in neuem Tab)
Bundesministerium für Gesundheit · abgerufen am 27.09.2026
„In einem Pflegestützpunkt werden die Beratung und die Vernetzung aller pflegerischen, medizinischen und sozialen Leistungen gebündelt.“