Ratgeber
Was beim Wechsel des Internetanbieters zählt
Sie sehen hier, warum die Adresse entscheidet und wie lang ein Vertrag Sie binden darf. Das ist eine Orientierung, kein Angebot für Ihren Anschluss.

Zuletzt geprüft am 28.09.2026
Worum es geht
Nicht jede Leitung liegt in jeder Straße. Deshalb beginnt ein Internetvergleich mit der Adresse. Dieser Text ordnet Laufzeit und Wechsel ein, bevor Sie Tarife vergleichen.
Wie lang ein Vertrag bindet
Bei Telefon- und Internetverträgen mit Verbrauchern darf die erste Laufzeit 24 Monate nicht überschreiten [1]. Danach müssen Sie den Vertrag monatlich kündigen können. Stillschweigend verlängern darf sich der Vertrag nur um unbestimmte Zeit und mit dieser monatlichen Frist.
Was in Ihrem laufenden Vertrag steht, kann älter sein. Maßgeblich bleibt das Datum, an dem Sie ihn geschlossen haben.
Was der Wechsel praktisch bedeutet
Der neue Anbieter soll den Wechsel so legen, dass der Anschluss weiterläuft. Ob das ohne Unterbrechung klappt, steht im Angebot. Die Verfügbarkeit prüft der Vermittler an Ihrer Adresse, nicht dieser Text.
Der nächste Schritt
Auf der Internet-Seite vergleichen Sie die Tarife, wenn Sie das möchten. Sie schließen hier keinen Vertrag ab.
Quellen
- [1]Telekommunikationsgesetz § 56 Vertragslaufzeit(öffnet in neuem Tab)
Bundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.09.2026
„Die anfängliche Vertragslaufzeit darf 24 Monate nicht überschreiten.“