Ratgeber
Was beim Wechsel des Gasanbieters zählt
Sie sehen hier, welche Frist in der Grundversorgung gilt und warum die Heizung beim Wechsel nicht ausfällt. Das ist eine Orientierung, kein Angebot für Ihren Haushalt.

Zuletzt geprüft am 28.09.2026
Worum es geht
Ein Gaswechsel ist ein neuer Liefervertrag. Die Leitung und die Heizung bleiben. Dieser Text ordnet die Frist ein, bevor Sie Tarife vergleichen.
Welche Frist gilt
In der Grundversorgung können Haushaltskunden mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Das steht in der Gasgrundversorgungsverordnung [1]. Ein Sonderkündigungsrecht brauchen Sie dafür nicht.
Bei anderen Verträgen zählt die Frist in Ihrem Vertrag. Die Bundesnetzagentur beschreibt, dass der neue Anbieter die Formalitäten des Wechsels oft übernimmt. Dafür braucht er eine Vollmacht von Ihnen [2].
Was der Wechsel praktisch bedeutet
Der Grundversorger darf für die Kündigung wegen eines Lieferantenwechsels kein gesondertes Entgelt verlangen [1]. Fällt zwischen zwei Verträgen eine Lücke, springt die Grundversorgung ein. Wer die Versorgung nicht dem teureren Tarif überlassen will, sucht den neuen Tarif, bevor der alte endet.
Der nächste Schritt
Auf der Gas-Seite vergleichen Sie die Tarife, wenn Sie das möchten. Jahresverbrauch und Postleitzahl geben Sie beim Vermittler an. Sie schließen hier keinen Vertrag ab.
Quellen
- [1]Gasgrundversorgungsverordnung § 20 Kündigung(öffnet in neuem Tab)
Bundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.09.2026
„Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.“
- [2]Kündigung von Energielieferverträgen(öffnet in neuem Tab)
Bundesnetzagentur · abgerufen am 28.09.2026
„In der Praxis erledigt der neue Energielieferant alle Formalitäten des Lieferantenwechsel-Prozesses.“